§ 5 Abs 8 StVO idF 19. Nov (Blutabnahme zwecks Bestimmung des Blutalkoholgehaltes auf Verlangung durch diensthabenden Arzt einer öffentlichen Krankenanstalt; Vorgangsweise der Übermittlung der Blutprobe ohne unnötigen Aufschub an Polizei- oder Gendarmeriedienststelle; Sprengelarzt)
VwGH 17.03.1999, 99/03/0027