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VwGH 14. 12. 1999, 99/11/0260 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2001/170ZfV 2001, 91

§ 4 Abs 2 Vlbg SHG 1971 (Sozialhilfe, Arten, Gewährung des ausreichenden Lebensunterhaltes, der Krankenhilfe, der Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen, Übernahme der Erstattungskosten; „Urlaub von der Pflege")

VwGH 14.12.1999, 99/11/0260

Aus den Regelungen des Vlbg Sozialhilferechtes, insb aus § 4 Abs 2 Vlbg SHG, ergibt sich, dass der sog „Urlaub von der Pflege" gewährt wird, ohne dass hiefür eine ausdrückl ges Grundlage bestünde. Diese sozialpolit Maßnahme, die darin besteht, dass im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt für einen Monat Heimpflege gewährt wird, um die Angehörigen zu entlasten und die Vorbereitung der (künftigen) Pflege in der eigenen Wohnung zu ermöglichen, ist eine ledigl auf einem „Erlass" vom 21. 6. 1993 beruhende Leistung, auf die ein Rechtsanspruch nicht besteht. Sie wird vom Träger der Sozialhilfe freiwillig - ohne vom G dazu verhalten zu werden - gewährt. Die Bfin, die unbestritten seit 28. 12. 1998 auf eigene Kosten in einem Pflegeheim untergebracht ist, hat demnach keinen Rechtsanspruch darauf, dass trotz gegebener Fähigkeit zur Tragung der Kosten ihrer Heimunterbringung die Kosten ihrer Unterbringung während des Zeitraumes, in dem noch eine Pflege in der eigenen Wohnung für mögl erachtet worden ist, aus Mitteln der Sozialhilfe getragen werden. Abw.

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