§ 8 Abs 3 Stmk SHG 1998 (richtsatzgemäße Geldleistung iSd Abs 2, Erhöhung im Einzelfall, Erforderlichkeit im Hinblick auf besondere persönliche oder familiäre Verhältnisse des Hilfeempfängers zur Sicherung eines ausreichenden Lebensunterhaltes)
VwGH 09.11.1999, 99/11/0209