§ 37 NÖ SHG (Sozialhilfe, Einschränkung; Unterschreitung der in der Verord nung der LReg normierten Richtsätze; vorsätzlich oder grob fahrlässige Herbeiführung der Notlage)
VwGH 09.11.1999, 99/11/0235
Vorauszuschicken ist zunächst, dass die bel Beh nicht im Recht ist, wenn sie meint, die Bfin habe nur so lange Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, als sie sich erlaubterweise im Inland aufhält. Dies wäre nur dann entscheidend, wenn § 7 Abs 2 lit c NÖ SHG maßgebl wäre; die Bfin fällt aber nicht unter diese Best. Nach dem auf die Bfin anzuwendenden § 7 Abs 3 NÖ SHG ist dies nicht Anspruchsvoraussetzung.