vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 16. 12. 1998, 98/03/0237 (KRAFTFAHRRECHT)

JudikaturKRAFTFAHRRECHTZfV 2001/151ZfV 2001, 85

§ 103 Abs 2 KFG (Lenkerauskunft, unzulässige Doppelanfrage)

VwGH 16.12.1998, 98/03/0237

Nach VwGH 19.10.1994, 94/03/0121, besteht die Auskunftspflicht des Zulassungsbesitzers nach § 103 Abs 2 KFG 1967 nur einmal. Dies bedeutet, dass der Zulassungsbesitzer, wurde bereits eine Anfrage an ihn gestellt, nicht verpflichtet ist, eine denselben Sachverhalt erneut erfassende Anfrage zu beantworten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!