§ 78 Abs 2 GewO 1994 (Betriebsanlagen, zulässige Abweichungen vom Genehmigungsbescheid; Gastgarten, Hinzunahme, Beantragte Beseitigung einer Auflage, Sicherstellung der mit Genehmigungsbescheid getroffenen Vorsorge, keine)
VwGH 20.10.1999, 98/04/0244