§ 7 AsylG (Verfolgung eines Liedermachers; legale politische Partei)
VwGH 21.10.1999, 98/20/0234
Die zumindest implizit vertretene Einschätzung der bel Beh, wonach eine für eine legale Partei (nur) als Liedermacher auftretende und sonst politisch nicht aktive Person keinesfalls einer staatl Verfolgung aus politischen Gründen ausgesetzt sein könne, erscheint ohne weitere Feststellung über die tatsächl politischen Verhältnisse im Heimatland des Bf (hier eines Staatsangehörigen von Burkina Faso), insb über die Rolle der Partei, für die der Bf seinen Angaben nach das Lied verfasste, über den Umgang mit Personen, die sich in der Öffentlichkeit regierungskritisch betätigen, sowie allenfalls über den Inhalt des (zumindest nach seinem Titel politischen und gegen die Regierung gerichteten) Liedes, nicht nachvollziehbar.