§ 10 Abs 2 Z 3 FrG 1997 (Aufenthaltstitel; Versagungsgrund; Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit; unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet; Militärdienst; Strafverfahren in Heimat)
VwGH 24.09.1999, 99/19/0061
Der Bf bringt vor, er habe in seiner Heimat den Militärdienst nicht abgeleistet, weshalb ihm im Falle seiner Abschiebung in seine Heimat ein StrafVerf mit ausschließender Haftstrafe drohe, sodass Abschiebungshindernisse iSd § 57 FrG 1997 vorlägen.