§ 1 Abs 1 lit a Tir WWSG 1952 (Nutzungsrechte, alle wie immer benannte Rechte, in oder aus einem fremden Wald Holz oder sonstige Produkte zu beziehen)
§ 7 Abs 1 Tir WWSG 1952 (Grundlage für die Regulierung, Neuregulierung, Ablösung und Sicherung von Nutzungsrechten, das durch Übereinkommen festgestellte oder durch Urkunden oder sonstige Beweismittel nachgewiesene Ausmaß der zustehenden Nutzungsrechte und Gegenleistungen)