§ 26 Abs 1 lit b Tir WWSG 1952 (Nutzungsrechte, Zulässigkeit der Ablösung in Geld, dauernde Entbehrlichkeit des Rechtes für das berechtigte Gut)
§ 39 Tir WWSG 1952 (Servitutenverfahren, Regulierung oder Ablösung)
§ 63 Abs 1 VwGG (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, Verpflichtung der Verwaltungsbehörden zur unverzüglichen Herstellung des der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes entsprechenden Rechtszustandes; Bindungswirkung auch gegenüber Verwaltungsgerichtshof selbst, auch gegenüber einem verstärkten Senat)