§ 54 Abs 2 Tir FLG 1978 (Ermittlung der Anteilsrechte, Beachtlichkeit des letzten ruhigen Besitzanstandes und der örtlichen Übung, außer wenn Umfang und Zugehörigkeit der Teilwaldrechte auf dem Weg ihres urkundlichen Nachweises ausreichend feststellbar)
VwGH 16.09.1999, 96/07/0159