§ 38 Abs 3 Z 1 BDG 1979 (wichtiges dienstliches Interesse, Änderung der Verwaltungsorganisation, möglichst adäquater ArbPl, Beamtin im Dienstklassenschema)
BerK 07.06.2000, GZ 1/13-BK/00
Mit dem angef Bescheid wurde die BW, deren ArbPl infolge Zusammenlegung ihrer Dienststelle mit einer anderen aufgelassen wurde, auf einen dem bisherigen ArbPl nicht gleichwertigen ArbPl bei einer anderen Dienststelle versetzt.