§ 38 Abs 2 BDG 1979 (wichtiges dienstliches Interesse, Vorgesetzter, erhebliches Spannungsverhältnis, mangelnde Führungsqualitäten)
§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung von Leitungsfunktion; Personalvertreter, gelindeste Maßnahme)