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VwGH 16. 12. 1998, 98/03/0249 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2000/1845ZfV 2000, 792

§ 103 Abs 2 KFG (Lenkerauskunft; missverständliches Auskunftsverlangen der Behörde)

VwGH 16.12.1998, 98/03/0249

Nach VwGH 13.06.1975, 2194/74, muss die unmissverständl Deutlichkeit des Verlangens nach Auskunft iSd § 103 Abs 2 KFG gegeben sein. Dem entsprach das Auskunftsverlangen der BH Reutte nicht:

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