§ 103 Abs 2 KFG (Lenkerauskunft, Angabe einer Person als Lenker und Auskunftspflichtiger, Ausschluss einer Doppelauskunft durch Formular, keiner; Möglichkeit einer konkreten Lenkerangabe, keine; subjektive Tatseite, Erfüllung, keine)
VwGH 30.09.1999, 98/02/0128