§ 1 Abs 3 GütBefG (Güterbeförderungsgewerbe, Geltung als bewilligungspflichtiges gebundenes Gewerbe; Widerruf der Genehmigung eines Geschäftsführers)
§ 5 Abs 1 GütBefG (Wegfall der Konzessionsvoraussetzungen, Entziehung der Konzession unbeschadet der §§ 87 bis 91 GewO 1994 )