§ 24 Abs 2 Sbg EFRG 1986 (Ablösung von Weiderechten, Unzulässigkeit ua bei Zerstörung der wirtschaftlichen Abrundung des verpflichteten Gutes)
VwGH 11.03.1999, 96/07/0211
Bei der Frage der Zul der Ablösung in Form der Abtretung von Grund im Bereich der B-Alpe war von der bel Beh zu prüfen, ob der Ablösung ein wichtiger Grund etwa iSd § 24 Abs 2 Sbg EFRG entgegensteht. Die Wendung „insbesondere“ im Einleitungssatz des § 24 Abs 2 Sbg EFRG lässt erkennen, dass auch andere, den gen Gründen gleichwertige Gründe zu einer Unzul der Ablösung führen. Insb ist die Ablösung nach § 24 Abs 2 Z 1 Sbg EFRG unzul, wenn durch die Ablösung die wirtschaftl Abrundung des verpflichteten Gutes zerstört werden würde.