§ 34 Stmk ZLG 1982 (Erlöschen von auf § 480 ABGB gestützten Grunddienstbarkeiten und Reallasten ohne Entschädigung; ausdrückliche Aufrechterhaltung bei ihrer Notwendigkeit im öffentlichen Interesse)
VwGH 18.02.1999, 97/07/0006
Insofern aus dem BeschwVorbringen hervorleuchtet, die bel Beh hätte die vom LAS eingeräumte Grunddienstbarkeit des Gehens, Fahrens und des Viehtriebes über das Grundstück Nr 642 des MitB zu Gunsten des Grundstückes Nr 643 des Bf nicht aberkennen dürfen, ist auf den insofern klaren Wortlaut des § 34 Stmk ZLG zu verweisen, wonach sowohl die Aufrechterhaltung als auch die Neubegründung einer Grunddienstbarkeit im Flurbereinigungsplan aus wirtschaftl Gründen nicht auf Grund einer bloßen Nützlichkeit, sondern nur dann erfolgen darf, wenn eine solche Dienstbarkeit notwendig ist (vgl VwGH 18.02.1994, 90/07/0024, zu insofern vergleichbaren Rechtslage des Sbg FLG 1973). Auf Grund des insoweit unstrittigen Sachverhaltes steht fest, dass die Abfindung Grundstück Nr 643 des Bf an das öff Wegenetz durch die Neuerrichtung des Weges Grundstück Nr 646 ausreichend angebunden und damit eine ordnungsgem Bewirtschaftung dieser Abfindung mögl ist. Auf Grund dieses Sachverhaltes war es gem § 34 Stmk ZLG nicht zul, die vom Bf begehrte Dienstbarkeit zu begründen.