§ 28 Abs 2 FrG (Ausnahme von der Sichtvermerkspflicht; Befreiung in Österreich geborener Kinder Fremder, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in den ersten drei Lebensmonaten von der Sichtvermerkspflicht; Mutter muss über Aufenthaltstitel verfügen oder Sichtvermerks- und Niederlassungsfreiheit genießen; möglicher Verstoß gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch möglicherweise Ungleichbehandlung von Vater und Mutter eines minderjährigen Kindes in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise)