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VfGH 14. 10. 1999, G 43/99 (EUROPARECHT)

JudikaturEUROPARECHTZfV 2000/1240ZfV 2000, 505

§ 1 Abs 1 lit a Tir VergabeG 1994 (Geltung für Auftragsvergaben ua durch das Land Tirol)

§ 4 Tir VergabeG 1994 (Anwendung bundesgesetzlicher Bestimmungen, jedoch nicht für den Rechtsschutz)

§ 5 Abs 1 Tir VergabeG 1994 (Zuständigkeit des Landesvergabeamtes zur Nachprüfung von Liefer-, Bau- und Baukonzessionsaufträgen, nicht von Dienstleistungsaufträgen)

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