§ 21 Abs 3 FrG (Famliennachzug Drittstaatsangehöriger; Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres; möglicher Verstoß gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander)
VfGH 03.12.1999, B 2269/98
Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der in § 21 Abs 3 FrG 1997, enthaltenen Wortfolge „vor Vollendung des 14. Lebensjahres“ von Amts wegen.