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VwGH 27. 5. 1999, 98/11/0282 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2000/1125ZfV 2000, 475

§ 33 Abs 1 WehrG (Wohnkostenbeihilfe, Ersatz aller nachweislich während des Präsenzdienstes für die erforderliche Beibehaltung der eigenen Wohnung entstehenden Kosten; mündliche Vereinbarung mit der Mutter des Bf)

VwGH 27.05.1999, 98/11/0282

Die bel Beh begründete die Abw des A des Bf damit, dass die Benützung der Wohnung durch den Bf nicht aufgrund eines Rechtsverhältnisses erfolge; lediglich die Kostentragung sei vereinbart worden.

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