§ 33 Abs 1 HGG (Wohnkostenbeihilfe, Ersatz aller nachweislich während des Präsenzdienstes für die erforderliche Beibehaltung der eigenen Wohnung entstehenden Kosten; Anknüpfen hinsichtlich der Verbindlichkeit des Mietvertrages an das Zivilrecht)
VwGH 27.05.1999, 98/11/0148