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VwGH 27. 5. 1999, 98/11/0103 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2000/1123ZfV 2000, 475

§ 29 Abs 6 WehrG (Kaderübungen, Einberufungen, nach Maßgabe militärischer Erfordernisse; kein subjektives Recht des Wehrpflichtigen)

VwGH 27.05.1999, 98/11/0103

Der Bf verneint das Vorliegen „militär Erfordernisse“ in Ansehung der ggstdl Kaderübung. Es handle sich bei dieser um eine militär Feier zum „Tag des Unteroffiziers“; dies diene nicht den im § 29 Abs 1 WehrG umschriebenen Zwecken.

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