§ 33 Abs 1 Z 2 HGG (Wohnkostenbeihilfe, Anspruch auch bei der nachweislichen Einleitung des Wohnungserwerbes vor Zustellung des Einberufungsbefehles; Einleitung des Erwerbes der nach Zustellung bezogenen Wohnung)
VwGH 27.05.1999, 99/11/0153
Der Bf vertritt die Auffassung, für den auf § 33 Abs 1 Z 2 HGG gestützten Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe genüge es, wenn der Wehrpflichtige vor der Zustellung des Einberufungsbefehles Bemühungen zum Erwerb irgendeiner Wohnung unternommen habe. Es sei nicht erforderl, dass er den Erwerb jener Wohnung, für die er Wohnkostenbeihilfe beantrage, nachweisl bereits vor der Zustellung des Einberufungsbefehles eingeleitet habe.