§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung)
§ 19 FrG (Privat- und Familienleben, Beeinträchtigung, öffentliches Interesse, Interessensabwägung; behauptete berufliche und familiäre Integration; Interesse an geordneten Fremdwesen, unrechtmäßiger Aufenthalt trotz Bestrafung)