§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung)
§ 19 FrG (Eingriff in Privat- und Familienleben, Interessensabwägung, Interesse an geordnetem Fremdenwesen, mehr als zweijähriger unrechtmäßiger Aufenthalt trotz rechtskräftiger Bestrafung)
§ 114 Abs 5 FrG 1997 (Außerkrafttreten von beim VwGH oder VfGH angefochtenen Ausweisungen bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und wenn mit zugrunde liegendem Bescheid ua Verlängerungsantrag für Aufenthaltsbewilligung versagt wurde; Anwendung, keine; verspäteter Verlängerungsantrag, rechtmäßiger Aufenthalt nur zwei Jahre bei etwa viereinhalbjährigem Aufenthalt)