§ 113 Abs 2 Nö BauO 1976 (konsensloses Bauwerk, Abbruchauftrag, wenn keine Bewilligung erteilt werden darf oder der Eigentümer nach Aufforderung keinen fristgerechten Bewilligungsantrag eingebracht hat)
§ 118 Abs 8 Nö BauO 1976 (Parteistellung der Nachbarn; auch im baupolizeilichen Auftragsverfahren)