§ 25 Abs 3 Sbg BebauungsgrundlagenG (Seitenabstände)
§ 25 Abs 8 Sbg BebauungsgrundlagenG (ebenso, Ausnahmen; kumulative Voraussetzungen für die Ermessensübung; unbillige Härte, Erhaltung oder zeitgemäße Wahrung der Funktion eines Gebäudes; Vergrößerung eines bestehenden Wohnhauses zur Schaffung von mehr Wohnraum für die bereits vorhandenen Bewohner)