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VfGH 18. 12. 1998, G 221-226/98 (HOCHSCHULWESEN)

JudikaturHOCHSCHULWESENZfV 2000/425ZfV 2000, 161

§ 4 Abs 2 zweiter Satz BG über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen BGBl 1974/463 idF BGBl 1996/201 (Prüfungsentschädigungen; aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil bestehende Prüfungen sind als eine Prüfung zu zählen, Diplomteilprüfungen, Gleichheitswidrigkeit)

VfGH 18.12.1998 G 221-226/98

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