§ 34 Abs 1 WRG (Wasserversorgungsanlagen, Bestimmung von Schutzgebieten zum Schutz gegen Verunreinigungen; subjektives Recht des Wassernutzungsberechtigten auf Bestimmung eines Schutzgebietes)
§ 66 Abs 4 AVG (Berufungsbehörde, ersatzlose Behebung; Möglichkeit, dass ursprünglicher Antrag wieder unerledigt wird)