§ 32 WRG (Einwirkungen auf Gewässer, Bewilligungspflicht; Relevanz des natürlichen Laufes der Dinge)
§ 63 lit b WRG (zwangsweise Einräumung von Dienstbarkeiten zur nutzbringenden Verwendung von Wasser; Beschneiungsanlage; auch gewerbliche Zwecke können nutzbringend sein; Interessenabwägung erforderlich; Unzulässigkeit der Zwangsrechtseinräumung, wenn die Gebrauchnahme des Rechts von einer Bewilligung abhängt, die aber [noch] nicht vorliegt)