§ 105 Abs 1 lit m WRG (wasserrechtliche Bewilligung, Untersagung oder Erteilung von Auflagen; Besorgung einer wesentlichen Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer)
VwGH 19.11.1998, 96/07/0059
Berechtigt ist das Beschwerdevorbringen aber insoweit, als es auch vor dem VwGH die Auffassung erkennen lässt, dass der beh festgestellte Sachverhalt rechtl die Wesentlichkeit einer besorgten Beeinträchtigung der ökolog Funktionsfähigkeit der Gewässer noch nicht ausreichend zuverlässig beurteilen lässt.