§ 17 VStG (Verfall; Ausspruch in Straferkenntnis; Geldspielapparat, Eigentümer, Berufungslegitimation im Verwaltungsstrafverfahren; Ausfolgungsantrag; Rechtskraft des Straferkenntnisses nur gegenüber Parteien, gegenüber derer es erlassen wurde)
VwGH 23.10.1998, 96/02/0330, 0331