§ 9 Abs 1 VStG (Einhaltung von Verwaltungsvorschriften, juristische Person; Verantwortlichkeit der zur Vertretung nach außen Befugten; GesmbH, rückwirkende Umwandlung in AG; keine verwaltungsstrafrechtliche Bedeutung der Rückwirkung)
VwGH 24.11.1998, 96/05/0035