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VwGH 26. 11. 1997, 96/03/0008 (SCHIFFFAHRTRECHT)

JudikaturSCHIFFFAHRTSRECHTZfV 2000/252ZfV 2000, 109

§ 30 Abs 2 SchifffahrtsG 1990 (Pflicht zur umgehenden Meldung bei der nächsten Sicherheitsdienststelle)

§ 40 Abs 2 Z 21 SchifffahrtsG 1990 (Übertretung dieser Meldepflicht durch den Schiffsführer)

VwGH 26.11.1997, 96/03/0008

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