§ 14 Abs 1 Z 3 Bgld Altenwohnheim- und PflegeheimG 1996 (Entzug der Betriebsbewilligung; Nichterfüllung von Bescheidauflagen, wenn dadurch die Pflege nicht mehr gesichert ist oder Gefahr für Leben oder Gesundheit entsteht)
VwGH 09.07.1998, 98/03/0009
Der medizin Amts-SV und die SV für den Pflegefachdienst hielten in einem GA ua fest, dass „die Fachpflege … schon vom Zeitaufwand bzw vom verfügten Personal“ her „nicht ausreichend“ war und die „Essensausgabe“ als „qualitativ unzureichend“ und - in zeitl Hinsicht - den Bedürfnissen der Pfleglinge nicht entspr erschien; auch sei „die Arbeitszeit der leitenden Dipl-Krankenschwester als auch der beiden beschäftigten Pflegehelferinnen im Hinblick auf den Gesundheitszustand der Pfleglinge völlig unzureichend“.