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VwGH 30. 6. 1998, 96/11/0229 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2000/242ZfV 2000, 104

§ 12 MLG (Bereitstellungsbescheid, Vorausset-zung für eine allfällige künftige Leistungsanforderung; für Bereitstellungsbescheid keine Beschränkung auf den Fall eines unbedingt notwendigen Bedarfes)

VwGH 30.06.1998, 96/11/0229

Mit dem angef „BereitstellungsB“ wurde ein für die Bfin zugelassener, nach Marke, Type, Kennzeichen und Fahrgestellnummer bestimmter Pkw (Kombi) gemäß § 12 MLG angefordert.

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