§§ 68 ff LuftfahrtG (Zivilflugplatzbewilligung; auch Änderung des bescheidmäßig festgelegten Betriebsumfanges; Parteistellung der Liegenschaftseigentümer in der vorgesehenen Sicherheitszone)
§ 70 Abs 4 LuftfahrtG (mündliche Verhandlung; Ediktalverfahren in den Gdn der vorgesehenen Sicherheitszone)