§ 13 Abs 3 GewO 1994 (allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Gewerbeausschlussgründe, ua Konkurseröffnung)
§ 13 Abs 4 GewO 1994 (Nichtanwendung des Abs 4, Zahlungsplan, gerichtliche Beschäftigung und Erfüllung oder Erteilung der Restschuldbefreiung nach Abschöpfungsverfahren; Wegfall des Ausschlussgrundes vor Erfüllung des Zahlungsplanes oder während Abschöpfungsverfahren, keiner)