§ 91 Abs 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, natürliche Person mit maßgebendem Einfluss auf Geschäfte ua einer Personengesellschaft des Handelsrechtes, Vorliegen der Entziehungsgründe bei natürlicher Person, Prüfung der Tatbestände der §§ 87 Abs 2-6 , keine)
VwGH 16.12.1998, 98/04/0205