§ 79 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Vorschreibung zusätzlicher Auflagen, Interessensschutz; Nachbarn, Parteistellung im Genehmigungsverfahren, Hinderung der Vorschreibung zusätzlicher Auflagen, keine; Interessensabwägung, Höherrangigkeit der durch § 74 Abs 2 geschützten Interessen, keine)
VwGH 16.12.1998, 98/04/0166