§ 33 Abs 1 FrG 1997 (Ausweisung Fremder, unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet; Ermessen)
VwGH 06.11.1998, 98/21/0305
Die Auffassung der bel Beh, der G-Geber habe mit den in § 33 Abs 1 FrG 1997 verwendeten Worten „Fremde können … ausgewiesen werden“ gegenüber „Fremde sind … auszuweisen“ in § 17 Abs 1 des FrG 1992 bloß klargestellt, „dass gewichtige Bindungen an die in Art 8 Abs 2 MRK gen Ziele im Hinblick auf den Schutz des Privat- und Familienlebens iSd § 37 im Spiel“ seien, trifft nicht zu. Für die Übung des Ermessens gemäß § 33 Abs 1 FrG können näml auch andere Gesichtspunkte als die privaten und familiären Interessen des betroffenen Fremden von Bedeutung sein (vgl VwGH 17.09.1998, 98/18/0175).