§ 56 Abs 2 FrG 1997 (Abschiebungsaufschub, Unzulässigkeit der Abschiebung aus den Gründen des § 57 ; rechtskräftige Ausweisung als Voraussetzung)
VwGH 18.12.1998, 98/21/0423
In Verkennung der Rechtslage nahm die bel Beh keine Prüfung vor, ob ein Grund für eine Unzul der Abschiebung iSd § 57 Abs 1 und/oder Abs 2 FrG vorliegt, sondern betrachtete die Zul der Abschiebung deswegen als gegeben, weil die Ausweisung rk (und somit gem § 40 Abs 1 FrG durchsetzbar) und der AsylA des Bf rk abgewiesen sei. Damit verkannte die bel Beh, dass eine durchsetzbare Ausweisung (oder ein durchsetzbares Aufenthaltsverbot) die Voraussetzung darstellt, um überhaupt einen Abschiebungsaufschub gewähren zu können, jedenfalls jedoch als Grund herangezogen werden kann, den A auf Erteilung eines Abschiebungsaufschubes abzuweisen. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.