§ 4 Abs 1 AsylG 1997 (Zurückweisung von Asylanträgen wegen Drittstaatsicherheit; keine bloß kassatorische Entscheidungsbefugnis der Berufungsbehörde; Pflicht zur Ermittlung der ausländischen Rechtslage und Gewährung von Parteiengehör hiezu; keine Pflicht zur Übersetzung der Normen in die dem Fremden verständliche Sprache)
§ 29 Abs 1 AsylG 1997 (Bescheide ua nach § 4, Beigabe einer Übersetzung dieser Bestimmung)