§ 41 Abs 1 FrG (Schubhaft, Sicherungszweck; Sicherung des Verfahrens zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, berechtigter Grund für Annahme der möglichen Erlassung reicht; Bedachtnahme auf familiäre Beziehungen, keine)
AssoziationsAbk EWG-Türkei AssoziationsratsBeschl Nr 1/1980 (Hinderung eines Aufenthaltsverbotes, keine bei Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit)