§ 10 Abs 1 Z 4 FrG (Sichtvermerksversagungsgrund; Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit; zwanzigjähriger Aufenthalt in Österreich; innerhalb zweier Jahre drei gerichtliche und sechs verwaltungsbehördliche Bestrafungen)
VwGH 03.12.1998, 95/18/0499