Art 58 EGV (Gleichstellung, nach Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates gegründete Gesellschaften mit Sitz in Gemeinschaft, natürliche Personen eines Mitgliedstaates, Kriterien für Zugehörigkeit einer Gesellschaft zur Rechtsordnung eines Mitgliedstaates; Gründungs- und Sitztheorie)
§ 3 Abs 2 HKG (Handelskammer, Pflichtmitgliedschaft, Gemeinschaftsrechtswidrigkeit, keine)