§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG (Beschwerdeinhalt, Beschwerdepunkt, die bestimmte Bezeichnung des Rechtes, in dem der Beschwerdeführer verletzt zu sein behauptet)
VwGH 25.09.1998, 98/21/0383
Bei dem Vorbringen, dass der angef B infolge Verletzung von VerfVorschriften rechtswidrig sei, handelt es sich nur um das Geltendmachen eines Aufhebungstatbestandes, also um die Anführung eines BeschwGrundes, der das iSd § 28 Abs 1 Z 6 VwGG zu stellende Bestimmte Begehren präzisiert, nicht jedoch um die Anführung eines BeschwPunktes (vgl die bei Dolp, Die VerwGerichtsbarkeit3, 1987, 244, zu§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG zit Rsp). Zurückweisung.