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VwGH 29. 10. 1998, 98/20/0332 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1999/2194ZfV 1999, 900

§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristversäumnis mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens; Verschulden des Vertreters ist einem solchen des Vertretenen gleichzuhalten, keine Angaben über Grund, warum angefochtener Bescheid nicht an Beschwerdeführer weitergeleitet wurde)

VwGH 29.10.1998, 98/20/0332

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